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FAQ – häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich mich anmelden?
    Sie können sich mit dem als pdf angebotenen Anmeldeformular anmelden, welches Sie herunterladen, ausdrucken und augefüllt an uns per Post oder Fax senden. Oder Sie nutzen das Online-Anmeldeformular.

  • Welche Voraussetzungen brauche ich für welche Ausbildung?
    Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, die einen Überblick der Module aufzeigt.

  • Sind die fitmedi Akademie Ausbildungen anerkannt?
    Grundsätzlich besteht in Deutschland keine staatliche Anerkennung im Bereich der freien Gesundheitsberufe. Das gilt auch für Ausbildungen an anderen Akademien, Instituten und Schulen. Die dort häufig aufgeführten Zertifizierungen beziehen sich auf das entsprechende „Gütesiegel“ und haben meistens mit der Infrastruktur und Organisation zu tun. Wir wurden von Institut für Qualitätsentwicklung Hessen akkreditiert.
    Eine Vielzahl unserer Ausbildungen wurden vom Regierungspräsidium Darmstadt als berufliche Bildungsmaßnahmen anerkannt und aus diesem Grund gemäß §4 Nr21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  • Werden auch Zertifikate und Aus- & Fortbildungen, die ich bei einer anderen Institution gemacht habe bei Ihnen als Voraussetzung anerkannt?
    Ja. Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Teilnahmebestätigung, des Zertifikates, der Urkunde o.ä. Bei Fragen, ob die Vorkenntnisse passen, können Sie anrufen oder eine E-Mail senden. Für die Gesamtausbildung zum Entspannungspädagogen jedoch ist das Absolvieren unserer Ausbildungen Voraussetzung.

  • Bekomme ich eine Krankenkassen Anerkennung nach § 20 Abs. 1 SGB V?
    Da es immer wieder viele Fragen gibt, die sich um das  Thema Krankenkassen-Anerkennung ranken, möchten wir an dieser Stelle darauf eingehen.

Um den Anforderungen der Institutionen wie Krankenkassen entsprechen zu können haben wir die Ausbildung zum Kursleiter/in Progressive Muskelentspannung  (32 UE) und Autogenes Training (40 UE)  sowie Stressmanagement Trainer (32 UE) hinsichtlich der geforderten Unterrichtseinheiten ausgerichtet. Sie erhalten auf Wunsch auch die entsprechende Teilnahmebestätigung, in der die von entsprechende Anzahl an UE = Unterrichtseinheiten aufgeführt wird. Darüber hinaus haben wir mit den Krankenkassen keine Rahmenverträge oder ähnliches.

Anerkannt werden grundsätzlich als Entspannungsverfahren von den Krankenkassen nur:  Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Stressmanagement bzw. Stressbewältigung (multimodal). Sowie Entspannungstraining/-pädagogik – mit Progressiver Muskelentspannung /-Relaxation oder Autogenem Training. Darüber hinaus wird als Entspannungsverfahren von den GKV anerkannt: Hatha-Yoga (500 Std., Tai-Chi und Qi Gong (300 Std.). Die wichtigste Voraussetzung für die Anerkennungen ist, dass Sie einen der folgenden Berufen oder Studienabschlüsse vorweisen können:


1. Für Maßnahmen zur Entspannung

Entspannungsverfahren können über die unter 2) genannten Berufsgruppen hinaus von
Angehörigen mit insbesondere nachstehenden Qualifikationen durchgeführt werden:

  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister/Master, Bachelor)
  • Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse: Staatl. anerk., Master, Bachelor)
  • Physiotherapeuten
  • Krankengymnasten
  • Ergotherapeuten
  • Erzieher
  • Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Heilpädagogen

mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren von mindestens 32 UE je 45 Min Präsenzunterricht).

2. Für Stressbewältigung

Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus
dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über eine staatlich anerkannte
Ausbildung verfügen, insbesondere als

  • Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Ärzte

mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressreduktion (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterschulung in dem jeweiligen Verfahren).

(Auszug aus dem Handlungsleitfaden)

Sollten Sie nicht über eine der unter 1. und 2. genannten Grundqualifikationen verfügen, erhalten Sie keine Anerkennung seitens der Krankenkasse. Die Voraussetzung zur Anerkennung seitens der Kassen bildet für Sie immer zunächst die sogenannte Grundqualifikation.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie auch dann, wenn Sie die geforderte Grundausbildung besitzen und die Zusatzqualifikation mit der erforderlichen Anzahl an UE absolviert haben, keinen Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ableiten können. Unabhängig davon, ob Institute und Akademien ihre Ausbildungen von den Kassen haben anerkennen lassen. Sie haben zwar einen Nachweis, ausreichend qualifiziert zu sein entsprechende Kurse zu leiten, aber eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Kassen hängt jedoch immer von den örtlichen Gegebenheiten und den Einzelfall ab. Sie als Kursleiter müssen immer Qualifikationsnachweise und ein Kurskonzept (Trainermanual) bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgelegen.

 

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